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18.08.2011 12:45
Entsozialisierung: Wie die Steuersenker von CDU/FDP tricksen und täuschen
In den öffentlichen Debatten über Steuersenkungen wird immer wieder suggeriert, ab einem Jahreseinkommen von 53 000 Euro wären 42 % Einkommenssteuer auf diesen Betrag fällig. Dies ist unzutreffend, denn lediglich der diese Grenze überschreitende Betrag wird mit dem Spitzensatz versteuert. Nach Steuertabelle sind deshalb nur 26,58 % abzuführen.. [Quelle: nds.de ]    JWD

[Auszug NDS:]
Dazu stellte uns Prof. Dr. H.- J. Brandtner seinen Leserbrief an die SZ zur Verfügung:

In dem von Claus Hulverscheidt verfassten Betrag “Steuerkonzept würde Reiche kaum belasten” wird ausgeführt, dass heute der Spitzensteuersatz von 42 % bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 53.000 €  beginnt. Das ist soweit korrekt. Es ist aber tatsächlich so,  dass nicht die 53.000 € mit 42 % besteuert werden, sondern  nur der darüber hinaus gehende Betrag einem Steuersatz von 42 % unterliegt. Nach § 32 a des Einkommensteuergesetze bleibt immer ein Grundfreibetrag, das sogenannte Existenzminimum steuerfrei.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 53.000 €  beträgt die Einkommensteuer nach der Grundtabelle 14.088 € und entspricht damit einem Durchschnittssteuersatz von 26,58 %.

Auch bei einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 € wird der Spitzensteuersatz noch nicht erreicht: Die Einkommensteuer beträgt hier 119.306 € und entspricht damit einem Durchschnittssteuersatz von 39,768 %.

Erst bei einem Einkommen mehr als 500.000 € greift der Spitzensteuersatz; d.h., erst ab diesem Betrag wird das gesamte steuerpflichtige Einkommen mit 42 % belastet.

Ich bin fest davon überzeugt, dass bei der im Artikel gegebenen Darstellung bei dem größten Teil der Leserinnen und Leser der Eindruck entsteht, ab einem Einkommen von knapp 53.000 € wäre das gesamte steuerpflichtige Einkommen mit 42 % zu versteuern. Eine solche Darstellung, die auch von vielen anderen Medien (von Presseagenturen?) übernommen wird, ist irreführend.

Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihren Lesern diesen Tatbestand im Sinne einer publizistischen Aufklärungspflicht einmal deutlich vor Augen zu führen.
[Ende Auszug]


Wer wie CDU/FDP einerseits eine verbindliche Schuldenbremse für Staaten durchsetzen will und andererseits die Steuern ohne Rücksicht auf Verluste hauptsächlich für Reiche senken will, kann es mit unserem Staat als Solidargemeinschaft nicht gut meinen!!



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