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10.02.2014 17:20
Sotschi 2014 – Gegen politische Heuchelei
Im Zuge der Diskussion um die Olympischen Winterspiele in Sotschi wird von den Medien viel Kritik geübt. Diese ist nicht immer gerechtfertigt, findet der Sportwissenschaftler Helmut Digel. Bereits im Vorfeld der Olympischen Winterspiele gibt es viel Kritik am Austragungsort. [Quelle: DeutscherOlypischerSportbund] JWD


Sexuelle Handlungen zwischen Personen mit demselben menschlichen Geschlecht standen bis 1994 in Deutschland unter Strafe und allein in der Zeit von 1950 bis 1969 wurden hierzulande etwa 50.000 Schwule verurteilt, weil Sex unter Männern verboten war. Paragraf 175 des Deutschen Strafgesetzbuches existierte bis zum 11. Juni 1994. In der DDR wurde der entsprechende Paragraf 1988 aufgehoben.

Zu erinnern ist auch an die Gesetzesreform im Jahr 1973, seitdem waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar. Wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst nach der Wiedervereinigung wurde 1994 auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik der Paragraf 175 ersatzlos gestrichen.

Betrachtet man diese historischen Fakten, so könnte aus heutiger Perspektive die Frage gestellt werden, ob 1972 die Olympischen Spiele in einem Land stattgefunden haben, in dem Menschenrechte mit Füßen getreten wurden. Vorausgesetzt man sieht das Recht auf Homosexualität als Menschenrecht an.

Menschenrechtsverletzung gilt als erwiesen
In diesen Tagen sind homosexuelle Beziehungen in Russland das zentrale Thema, wenn von Menschenrechtsverletzungen in diesem Land gesprochen wird. Die gesamte Berichterstattung ist dabei mit Staatspräsident Putin auf einen einzigen Akteur bezogen, dem die alleinige Verantwortung für die Verletzung der Menschenrechte in Russland zugewiesen wird.

Zu beurteilen wäre dabei ein Gesetz, das die Duma verabschiedet hat und das auf Kinder- und Jugendliche ausgerichtet ist. Ihnen gegenüber ist eine Propaganda zugunsten homosexueller Beziehungen nicht erlaubt. Welche Rolle dabei die russisch-orthodoxe Kirche im Vorfeld der Verabschiedung dieses Gesetzes gespielt hat wird nicht zur Kenntnis genommen. Welche Meinungen im Parlament zur Debatte gestanden haben gilt als nicht erwähnenswert.

Der Sachverhalt der Menschenrechtsverletzung gilt als erwiesen, und deshalb muss aus Anlass der Olympischen Winterspiele Russland mit seinem Staatspräsidenten an der Spitze in Frage gestellt werden. Einer erfolgreichen russischen Leichtathletin, die sich zu ihrer Vorliebe für heterosexuelle Beziehungen bekennt wird vorgeworfen, dass sie damit Menschenrechtsverletzungen toleriert. Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer und die Funktionäre werden mit mahnendem Zeigefinger aufgefordert, sich bei den Winterspielen in Sotschi öffentlich gegen die Verletzung der Menschenrechte zu engagieren.

Suggestive Berichterstattung
Das Thema der Verletzung der Menschenrechte ist nur eines unter vielen Themen, mit denen in der deutschen Presse und in der deutschen Öffentlichkeit die Olympischen Spiele von Sotschi in Frage gestellt werden. Von der „Festung Sotschi“ ist die Rede, wenn von den Sicherheitsvorkehrungen zu berichten ist. Mit Kampf-Jets und Kriegsschiffen wird demnach versucht die Sicherheit der Spiele zu gewährleisten, nachdem es zu religiös-motivierten Terroraktionen in Wolgograd gekommen war.

Die Berichterstattung suggeriert, dass sich die Sicherheitsvorkehrungen durch eine Totalität auszeichnen, wie sie so noch nie zu vor anzutreffen war. Dass in London im Jahr 2012 Kosten in Millionenhöhe zur Gewährung der Sicherheit entstanden sind, dass bei allen Spielen zuvor vergleichbare Sicherheitsvorkehrungen notwendig gewesen sind, seit in München 1972 islamische Terroristen jüdische Athleten und Trainer ermordet hatten, wird dabei allenfalls am Rande erwähnt. [..]

Weiterlesen im Originaltext bei ' dosb.de ' ..hier


 
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