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11.04.2021  14:30 | auf Telegram ansehen
Familiengericht Weimar - keine Masken,
kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

Ein kaum noch für möglich gehaltene Rechtssprechung deutscher Richter. - Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angestrengt hatte. Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt. - Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten... [Quelle: corona-blog.netJWD

...Anti-Corona-Massnahmen. Rechtsanwältin Beate Bahner schreibt zu dem Urteil auf Telegram: „Endlich – das absolute Highlight des Monats! Während die Verwaltungsgerichte bislang abblocken und wir mit denselben Argumenten dort bislang verloren haben, trifft ein Familiengericht (erneut in Weimar) eine lang ersehnte und richtige Entscheidung.

Dieser Beschluss wird Grundlage für alle weiteren Klagen sein, wir bleiben dran und kämpfen weiter".



Screenshot   |  zum Video Bild klicken



Quelle: bittel.TV via devtube  |  veröffentlicht 10.04.2021

RA Reiner Fuellmich zum Weimarer Urteil

Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein – sie veröffentlichte auch die Studie: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit – der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du am Ende zum Download.

Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt, was wir dir nachfolgend gerne erläutern....

Weiterlesen im Originaltext bei ' corona-blog.net ' ..hier  | Urteil (PDF) ..hier

Amtsgericht Weimar,
Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 (PDF, anonymisiert)
..hier

 




23.09.2020 [Quelle: MrUnstoppable1964 via Youtube]

„Kinderschutzverfahren“ könnte Maskenpflicht beenden:
Langjähriger Familienrichter Hans-Christian Prestien
im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V. "


Quelle:  MWGFD e.V. via Youtube  |  veröffentlicht 09.03.2021

"Kinderschutzverfahren" könnte Maskenpflicht beenden:
Hans-Christian Prestien und Dr. Ronald Weikl

Original-Begleittext zum Video:
Kinder sind seit Monaten die Hauptleidtragenden der „C-Maßnahmen“. Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“. Eltern können mit diesem Muster deutschlandweit aktiv werden und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht , räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden.

Hier der Link zur downloadbaren Anregung an das Familiengericht und zu einem parallelen Anschreiben an die Leitung von Schule oder anderer Betreuungseinrichtung: https://www.youtube.com/redirect?event=video_description......?

Webseite von Hans-Christian und Maria Prestien: https://abc-kindesvertretung.de/?

Für weitere Fragen von Eltern oder anderen die Anregung einreichenden Personen, insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs eines bereits eingereichten Antrags kann Frau Astrid Gottfried unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden:

     astridgottfried@protonmail.com
Viele weitere Infos zum C-Thema auch auf der Webseite des MWGFD e.V. unter: www.mwgfd.de . [...]


Link zum Originaltext bei '  MWGFD e.V. via Youtube ' ..hier

Link zur Co Ki- Studie (anonyme Elternumfrage) der Universität Witten/Herdecke ..hier

Eltern schaffen Wissen | Ein Mit-Mach-Forschungsprojekt für Eltern: Citizen Science

   


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